
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaam-in UG (haftungsbeschränkt)
(Stand 16.06.2025)
§1 Geltungsbereich
Kaam-in UG wird beauftragt, auf Basis eines zwischen den Parteien abzustimmenden Anforderungsprofils Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren, dem Auftraggeber vorzustellen und ausgewählte Kandidaten dann sprachlich wie auch interkulturell für ein Anstellungsverhältnis beim Auftraggeber in Deutschland oder Österreich zu qualifizieren.
Teil der Dienstleistung ist dabei auch die maximale Entlastung des Auftraggebers von Management- und Koordinationsaufgaben während des gesamten Rekrutierungs-, Qualifizierungs- und Eingliederungsprozesses in Deutschland und Österreich.
§2 Dienstleistungen
Der Auftragnehmer wird nach Abstimmung individueller Anforderungsprofile mit dem Auftraggeber in definierter Zielregion (Indien) mit ausländischen Kooperationspartnern über Stellenanzeigen und via Social Media Pflegefachfrau/ -mann (m/w/d) rekrutieren, die sich idealerweise eine Zukunft in Deutschland oder Österreich vorstellen und damit langfristig als Fachkräfte gewonnen werden können.
Im Zuge aller Phasen des Verfahrens wird der Auftragnehmer in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber alle Dienstleistungen erbringen.
§ 3 Gültigkeit/ Vertragsdauer
Der Vertrag tritt mit rechtsverbindlicher Unterschrift beider Parteien mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten in Kraft.
Konkrete Liefer- und Leistungstermine werden einvernehmlich zwischen beiden Parteien abgestimmt, sobald die Anforderungen des Auftraggebers an die zu rekrutierenden Kandidaten im Rahmen der Projekteinrichtung konkret spezifiziert wurden.
Beide Parteien sind dabei bestrebt, den Arbeitsantritt der rekrutierten Fachkräfte unter deutlicher Unterschreitung der maximalen Vertragsdauer zu erwirken.
Sofern es diesem Ziel dienlich ist, können dazu auch losweise Rekrutierungen, Qualifizierungen und Arbeitsantritte mit jeweils definierten Leistungsterminen vereinbart werden.
§4 Erfüllungsgarantie
Kaam-in UG garantiert dem Auftraggeber die nachhaltige Vertragserfüllung durch folgende Garantieklausel:
Sollten Kandidaten (m/w/d), die eine verbindliche Stellenzusage angenommen haben,
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vor der Einreise nach Deutschland/ Österreich oder
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innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsantritt in Deutschland
auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis beim Auftraggeber[1] ausscheiden, stellt Kaam-in UG auf eigene Kosten schnellstmöglich anforderungsgerechten Ersatz zur Verfügung.
In einem derartigen Garantiefall werden die auf Auftragnehmerseite entstehenden Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Ankunft in Deutschland vollständig von Kaam-in UG getragen. Der Auftraggeber trägt lediglich die neu anfallenden Reisekosten des Kandidaten.
§5 Vergütung/ Zahlungsbedingungen
Die Vergütung des Auftragnehmers berechnet sich aus einem
Festpreis pro beauftragtem ausländischen Pflegefachfrau/ -mann (m/w/d)
Die Rekrutierung von Personal im Ausland verursacht nennenswerte externe Kosten bereits ab der Anwerbung:
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Anwerbung
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Sprachausbildung im Ausland
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Kosten des Visa Vergabeprozesses
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Kosten der Anerkennung (Beglaubigung/ Übersetzung)
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Kosten der Anreise nach Deutschland/ Österreich
Diese Kosten werden vollständig durch den Auftragnehmer getragen und refinanzieren sich aus Abschlagszahlungen, die entsprechend des Projektfortschritts in Rechnung gestellt werden.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Zahlungsziel 10 Tage netto.
Die Kaam-in UG und ihre Geschäftspartner verfolgen eine strikte „no fee policy“ für die ausländischen Pflegekräfte bzw. ein „employer pays“ Prinzip. In den Verträgen mit unseren Kunden und Partnern sind sämtliche Leistungen und Kosten transparent aufgeführt. Wir schließen keine gesonderten Vermittlungsverträge mit den Pflegefachpersonen und vermitteln nicht in Arbeitsverträge, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten.
§6 Reisekosten und Spesen
Reisekosten des Auftragnehmers: Reisekosten und Spesen des Personals des Auftragnehmers sind vollständig mit dem Festpreis abgegolten.
Reisekosten der Kandidaten:
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Für die Flüge nach Deutschland/ Österreich wird das bestmögliche Angebot durch Kaam-in UG eingeholt.
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Die Kosten für die Anreise nach Deutschland/ Österreich (Flug Kategorie Economy) werden dem Auftraggeber mit der Gesamtprovision in Rechnung gestellt.
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Reisekosten und Auslagen von Kandidaten nach Ankunft in Deutschland/ Österreich werden ebenfalls in der Gesamtprovision mit abgegolten werden dem Auftraggeber nach Bundesreisekostengesetzt (BRKG) in Rechnung gestellt.
§7 Beistellungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung durch Kaam-in UG erforderlichen dienstleistungsbezogenen Voraussetzungen, Unterlagen und Informationen für die Dauer der Kooperation kostenfrei bereit.
Der Auftraggeber wird zudem alle notwendige Unterstützung leisten, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung durch Kaam-in UG notwendig ist, und stellt dazu den Anforderungen entsprechend qualifiziertes Personal
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zur Koordination der Projektaktivitäten
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zur fachlich-administrativen Abstimmung
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zum Onboarding der neuen Kandidaten
kostenfrei zur Verfügung.
§8 Anpassungsmaßnahme
Zur Erlangung der vollen Anerkennung der Berufsausbildung gibt es für ausländische Pflegefachpersonen zwei Wege, die ihnen grundsätzlich offenstehen:
Die Kenntnisprüfung und der Anpassungslehrgang.
In Absprache mit den zukünftigen Arbeitgebern steht es den Pflegefachpersonen frei, welchen Weg sie wählen.
§9 Sprache
Projekt-, Vertrags- und Berichtssprache ist Deutsch. Im Falle von Vereinbarungen mit Personen, die weniger als B1-Sprachniveau Deutsch haben, Englisch oder die Verkehrssprache des Landes.
§10 Code of Conduct/ Unternehmensleitbild
Der Code of Conduct (siehe Anlage) hat Gültigkeit für sämtliche Geschäftsprozesse der Kaam-in UG.
Der Vermittlungsprozess ist wie folgt. Weitere Details siehe in der Abbildung.
Schritt 1: Erstgespräch & Vertragsabschluss zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
Schritt 2: Bewerberauswahl & Interview
Schritt 3: Sprachkurs & Interkulturelle Vorbereitung
Schritt 4: Prozess der Anerkennung und Dokumentenmanagement
Schritt 5: Visum & Aufenthaltserlaubnisverfahren
Schritt 6: Anreise, Arbeitsstart & Integration
[1] Das Ausscheiden zugunsten der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen löst keinen Garantieanspruch aus.
§11 Beschwerdeverfahren
Im Falle von Beschwerden kann das Kontaktformular auf der Homepage genutzt werden oder diese können direkt an info@kaam-in.de (z. H. Baicy Terbrüggen, Geschäftsführerin Kaam-in UG) gesendet werden. Die Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet und eine entsprechende Antwort geht dem Beschwerdeführer zu.
§12 Vermittlungsgebühren
Von den Pflegefachpersonen werden keinerlei Vermittlungsgebühren verlangt. Außerdem werden keine Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen erhoben.
§13 Integration
Die Geschäftspartner sorgen für eine Willkommenskultur, die die bestmögliche Integration der ausländischen Arbeitskräfte sowohl im Arbeitsumfeld als auch im Privaten ermöglicht. Die Kunden implementieren ein Integrationskonzept.
§14 Überprüfung und Kündigungsrecht
Eine Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus AGB und Code of Conduct ist der Kaam-in UG jederzeit zu gestatten. Werden wiederholt die AGB und der Code of Conduct nicht eingehalten, hat die Kaam-in UG ein Nachbesserungsrecht oder ein Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten.
§15 Geheimhaltung und Datenschutz
Kaam-in UG sichert zu, im Rahmen des Vorhabens die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Datenschutzverordnungen zu beachten und keine dagegen verstoßenden Auswertungen durchzuführen. Unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis gem. europäischer Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet, wenn Sie im Rahmen des Vorhabens Kenntnis von personen- oder unternehmensbezogenen Daten erhalten.
§16 Compliance
Gesetzestreue
Die Kaam-in UG verpflichtet, alle Gesetze und behördlichen Anordnungen einzuhalten. Begeht bzw. unterlässt die Kaam-in UG im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine Handlung, die zu einer Straftat wegen Betrugs oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit oder zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 130 OWiG führen kann, steht dem Auftraggeber ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu.
Geschenke
Die Kaam-in UG darf Mitarbeitern des Aufraggebers keine Geschenke einschließlich Sachgeschenken oder anderen Zuwendungen aus oder im Zusammenhang mit einem dienstlichen Anlass machen.
Sachgeschenke sind jegliche Gegenstände von Wert. Auch Reisen, Freikarten für Sport- und Kulturveranstaltungen, Bewirtungen, Dienstleistungen, Werbeprämien und Rabatte sind als Geschenke anzusehen; ebenso Geschenke und Zuwendungen, die Angehörigen von Mitarbeitern des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit einem dienstlichen Anlass gewährt werden.
§17 Referenz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich und mit seinem Logo ohne Angabe von Vertragsdetails als Referenz zu nutzen.
§18 Sonstiges
Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer engen und fairen Kooperation. Sie wissen, dass das Projekt nur bei gemeinsamer Anstrengung erfolgreich durchgeführt werden kann.
Auftragnehmer und Auftraggeber haben deshalb für eine reibungslose Schnittstellenabstimmung zu sorgen.
Kommt es durch sich ggf. ändernde von beiden Parteien nicht zu beeinflussende Rahmenbedingungen (bspw. Visavergabe durch die Botschaft) zu Verzögerungen in einzelnen Prozessschritten, sind beide Parteien aufgefordert, diesen Verzug frühmöglich zu informieren und bestmöglich zu kompensieren.
Das vorliegende Angebot gibt den heutigen Stand wieder. Wenn sich bei einem Projekthindernis oder aus einer Vereinbarung die weitere Vertragsdurchführung als für einen Vertragspartner grob unangemessen erweist, sind die Vertragspartner verpflichtet, im Wege von Verhandlungen und Neuvereinbarungen zu einem angemessenen Interessenausgleich beizutragen.
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Festlegung. Mündliche Vereinbarungen sind nicht wirksam.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung im Übrigen hierdurch nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Vertragsklausel soll eine rechtliche wirksame Regelung treten, die dem von den Parteien bei der Abfassung der unwirksamen Vertragsklausel verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.
§19 Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Vertrag wird nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts geschlossen. Gerichtsstand ist Köln.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung von Lücken eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), soll das der Bestimmung am nächsten kommende, rechtlich zulässige Maß, an die Stelle treten.
Die AGB der Kaam-in UG ist ein fester Bestandteil der Kaam-in UG Unternehmensgrundsätze.
